Einleitung
Seit Juli 2011 gehört die Koordination des neuartigen Systems der öffentlich geförderten Beschäftigung zum Innenministerium. Es ist das Ziel der öffentlich geförderten Beschäftigung, für die aus dem primären Arbeitskraftmarkt dauerhaft abgedrängten, charakteristisch in den benachteiligten Landbezirken, Siedlungen lebenden Personen vorübergehende Arbeitsmöglichkeit zu sichern, sowie mit der Finanzierung der unmittelbaren Kosten der Beschäftigung die Voraussetzungen und die Möglichkeiten der wertschöpfenden Arbeitsleistung zu sichern.
Die wichtigste Richtlinie des Systems der öffentlich geförderten Beschäftigung ist die Aktivierung der Langzeitarbeitslosen und die Verhinderung ihres Ausscheidens von der Welt der Arbeit.
Ein weiteres wichtiges Ziel ist, dass wir in unseren Programmen die Ausgestaltung, Erlernung der für die Anstellung auf dem primären Arbeitskraftmarkt erforderlichen, entsprechenden Arbeitskultur, die Erwerbung der notwendigen Bildung, bzw. auf der Basis der öffentlich geförderten Beschäftigung die Schaffung der Grundlagen der tatsächlich produzierenden, selbstversorgenden „gesellschaftlichen Unternehmungen”, der Sozialgenossenschaften sichern.
Das System der öffentlich geförderten Beschäftigung sichert Lebensunterhalt für mehr Hunderttausende Staatsangehörige und für ihre Familienmitglieder von Jahr zu Jahr, gleichzeitig trägt es zur Entwicklung, Geordnetheit ihrer Siedlungen, zur schöneren, reineren Wohn- und Naturumgebung bei.
Die Regierung betrachtet die öffentlich geförderte Beschäftigung auch weiterhin als eine vorübergehende Beschäftigung, welche anstatt von Beihilfen Arbeit, Einkommen für die Stellungsuchenden in den meist benachteiligten Regionen des Landes sichert, wo diese Beschäftigungsform die einzelne legale Möglichkeit der Arbeit bedeutet.
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